Die Verpflegungsleistung erfolgt für jeden Essenteilnehmer über den Sportstättenbetrieb der Stadt Cottbus (SSB).
Für Bewohner/ -innen des Haus der Athleten (HdA) bilden die Grundlage für die inkl. genutzten Verpflegungsleistungen
(Frühstück, Mittag, Abend) die jeweils gültigen Nutzungsverträge im Haus
der Athleten. Für alle anderen durch den SSB freigegebenen Essenteilnehmer (Selbstzahler) gelten
die bei der Online-Bestellung ausgezeichneten Preise, festgesetzt durch den Sportstättenbetrieb der Stadt Cottbus.
Die Bestellung und Abrechnung der Verpflegungsleistung der einzelnen Essenteilnehmer erfolgt durch die nachfolgende
Einzelvereinbarung bei Registrierung im Online-Portal:
1. Die Essenbestellung erfolgt im Online-Portal unter https://ssb.essenbesteller.de.
Die Zugangsdaten erhalten sie über den Button "Zur Essenbestellung Registrieren" bzw. "Registrieren".
Dabei wird für jeden Essenteilnehmer ein eigenes Konto erstellt. Eine Freigabe zur Essenbestellung
erfolgt nach Abschluss der Registrierung durch den Sportstättenbetrieb der Stadt Cottbus.
2. Die Bestellung erfolgt im Online-Portal durch die direkte Auswahl des Menüs im online
Speiseplan (1-Click Bestellung). Bestellungen sind mindestens 2 Arbeitstage (der Samstag
gilt hierbei nicht als Arbeitstag) im Voraus bis 8:00 Uhr vorzunehmen.
3. Abbestellungen können bis 8:00 Uhr des aktuellen Tages der Essenausgabe im Online-Portal,
telefonisch oder vor Ort in der Versorgungseinrichtung vorgenommen werden.
Ausgenommen sind Sonderfälle wie z.B. kurzfristige Krankheitsfälle.
4. Die Autorisierung zur Essenausgabe erfolgt über eine sogenannte NFC-Karte. Die erste Karte
ist für Sie kostenlos. Für die Erstellung einer neuen Karte wegen Defekt oder Verlust berechnen wir
Ihnen 5,00€. Der Verlust / Defekt ist umgehend online bzw. vor Ort der Versorgungseinrichtung mitzuteilen.
5. Die Zahlung erfolgt per Lastschrift. Das SEPA-Lastschriftmandat wird bei erstmaliger
Authentifizierung des Kundenkontos mit eigenem Passwort im Online-Portal erstellt.
Die Abbuchung des Essengeldes erfolgt zum 01. des Folgemonats. Es erfolgt kein Rechnungsversand.
Die Rechnungen stehen Ihnen im Online-Portal zur Verfügung.
6. Ein Zuschuss zur Essenversorgung nach BuT (Bildung und Teilhabe)
erfolgt erst mit Bescheidvorlage beim Sportstättenbetrieb der Stadt Cottbus.
7. Gebühren für Rücklastschriften, welche der Essenlieferant nicht zu vertreten hat,
trägt der Kontoinhaber. Die Höhe richtet sich nach den jeweiligen Bankgebühren.
Eine Zahlung gilt erst mit Eingang auf dem Konto des Essenlieferanten als fristgerecht bewirkt.
8. Für jeden Essenteilnehmer können im Falle einer bestellten aber nicht in Anspruch
genommenen Mahlzeit Verwaltungsgebühren von jeweils 2,00€ (HdA-Bewohner/-innen) bzw. in
Höhe des Versorgungspreises (Selbstzahler) in Rechnung gestellt werden, sollte keine rechtzeitige
Abbestellung erfolgen bzw. kein Sonderfall vorliegen.
9. Die Essenversorgung wird für Selbstzahler auf unbestimmte Zeit festgelegt.
Ausgeglichene Kundenkonten können jederzeit abgemeldet werden, wodurch gleichzeitig
die Einzugsermächtigung erlischt. Eventuelle Guthaben werden erstattet.
10. Für Bewohner/ -innen des Haus der Athleten erlischt das Kundenkonto
einschließlich Einzugsermächtigung automatisch mit Beendigung des gültigen
Nutzungsvertrages im HdA.
11. Für Schüler/-innen der Lausitzer Sportschule erlischt das Kundenkonto
einschließlich Einzugsermächtigung automatisch mit Beendigung der Schulzeit.
Eventuelle Guthaben werden erstattet.
12. Die Anmeldung zur Essenversorgung kann seitens des Essenlieferanten
abgelehnt werden, wenn offene Forderungen gegenüber dem Kunden bestehen.
Im Falle des Zahlungsrückstandes kann die Essenversorgung eingestellt werden bzw.
ohne Einhaltung einer Frist beendet werden.
13. Änderungen von Name, Anschrift und Bankverbindung sind dem Essenlieferanten
unter Angabe der Kundennummer unverzüglich schriftlich oder per Mail mitzuteilen.
Ggf. entstehende Unkosten als Folge einer verspäteten Mitteilung trägt der Kunde.